Kostenerstattung für Heilpraktiker von Gesetzlichen Krankenkassen
Private Therapien, psychologische Beratungen & Coaching werden von den gesetzlichen Krankenkassen grundsätzlich nicht übernommen. Diese Leistungen können daher nur als Selbstzahler in Anspruch nehmen.
Kostenerstattung für Heilpraktiker bei privaten Krankenkassen und Zusatzversicherungen
Ob eine private Krankenversicherung/ Zusatzversicherung Ihre Kosten für die Behandlung übernimmt, hängt von Ihren jeweiligen gewählten Tarif ab. Manche private Kassen haben ein Jahresbudget für Heilpraktikerleistungen und Honorare, andere beteiligen sich bis zu einem gewissen Prozentsatz an den einzelnen Sitzungen.
Bitte erfragen Sie die Art und Weiße der Übernahme der Leistungen/ Teilleistungen bitte vor Beginn Ihrer Behandlung.
Das Honorar ist bei mir immer nach jeder Sitzung fällig, zahlbar per EC-Karte, oder bar.
Sie können danach zwecks Kostenerstattung die Rechnung mit der Zusammenfassung aller Sitzungen bei Ihrer Kasse einreichen.
Unterstützung über den Arbeitgeber
Viele Arbeitgeber sind daran interessiert, dass es ihren Mitarbeitern gut geht um häufige Krankschreibungen oder sonstige Ausfälle zu minimieren.
Hierbei nutzen Arbeitgeber steuerliche Vorteile, die oft allen zu Gute kommen.
Manche Arbeitgeber haben ein spezielles Budget für ihre Mitarbeiter im Rahmen des Gesundheitsmanagements.
Andere nutzen die Vorteile des Gesundheitstickets für ihre Mitarbeiter.
Wieder andere haben ihre eigenen Mittel um Sie finanziell für diesen Fall zu unterstützen.
Es lohnt sich also in jedem Fall beim Arbeitgeber nachzufragen ob oder in welcher Weise ihr Arbeitgeber Sie unterstützen kann, ihre Arbeitsfähigkeit zu erhalten oder wieder herzustellen.
Auch wenn Sie ihr Arbeitgeber unterstützt bin ich dennoch in jedem Fall an meine Schweigepflicht gebunden, auch wenn Themen der Arbeit die Ursache für ihre momentane Belastung sind.
Steuerliche Vorteile
Sie können auf jeden Fall den Rechnungsbeleg zu ihren jährlichen Steuerunterlagen anfügen, da private Heilleistungen zur Erhaltung der Arbeitskraft hier berücksichtigt werden.